GiBSeS Affiliate-Programm — Bedingungen
Last updated: 2026-06-01
Version 1.0 — In Kraft ab 1. Juni 2026. Programmbetreiber: GiBSeS OÜ, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung estnischen Rechts (osaühing), eingetragener Sitz in Juhkentali tn 8, 10132 Tallinn, Estland, Stammkapital € 20.000, estnisches Handelsregister Nr. 17231761, USt-ID EE in Registrierung (nachfolgend "GiBSeS" oder "Betreiber").
1. Gegenstand und Annahme
1.1 Diese Bedingungen (die "Bedingungen") regeln ausschließlich das GiBSeS Affiliate-Programm (das "Programm"), das es Teilnehmern ("Affiliate") ermöglicht, potenzielle Kunden für die Produkte RADAR und RADAR + ECHO (die "Produkte") vorzustellen und unter den hier festgelegten Bedingungen eine Vermittlungsprovision (die "Provision") zu verdienen. 1.2 Der Beitritt zum Programm — sei es durch Übermittlung des Bewerbungsformulars, E-Mail-Annahme oder gleichwertige Mittel — bedeutet die vollständige, bedingungslose und unwiderrufliche Annahme dieser Bedingungen und etwaiger Änderungen gemäß Art. 14. 1.3 GiBSeS behält sich das unanfechtbare Recht vor, jede Bewerbung anzunehmen oder abzulehnen, ohne Begründungspflicht und ohne dass dadurch Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche entstehen.
2. Rechtliche Natur des Verhältnisses
2.1 Das Verhältnis zwischen GiBSeS und dem Affiliate ist ausschließlich eine gelegentliche, nicht-exklusive Geschäftsvermittlung. Der Affiliate ist weder Handelsvertreter, Angestellter, fest angestellter Mitarbeiter, Vertreter, Bevollmächtigter, Partner noch Gesellschafter von GiBSeS. 2.2 Der Affiliate hat keine Vertretungsmacht: Er darf nicht verhandeln, keine Verträge abschließen, keine Erklärungen abgeben, keine Garantien geben, keine Preise oder Bedingungen im Namen von GiBSeS ändern. Jede Handlung in Verletzung dessen ist nichtig, gegen GiBSeS nicht durchsetzbar und begründet die alleinige Haftung des Affiliates. 2.3 Der Affiliate ist steuerlich, beitrags- und sozialversicherungsrechtlich autonom. Er trägt ausschließlich alle steuerlichen, beitrags-, versicherungs- und administrativen Verpflichtungen aus den verdienten Provisionen in seiner steuerlichen Ansässigkeitsjurisdiktion. GiBSeS behält keine Beträge ein, sofern nicht zwingendes Recht dies vorschreibt. 2.4 Das Programm begründet in keinem Fall ein Handelsvertreterverhältnis nach Richtlinie 86/653/EWG oder gleichwertigen nationalen Vorschriften. Die Parteien schließen ausdrücklich jede Vertragsende-Entschädigung, Gebietsexklusivität, Kündigungsfrist und jeden anderen für Handelsvertreterverhältnisse typischen Schutz aus.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1 Am Programm können teilnehmen: a) volljährige natürliche Personen mit voller Geschäftsfähigkeit; b) ordnungsgemäß gegründete juristische Personen, die ihren steuerlichen und registerrechtlichen Verpflichtungen in ihrer Jurisdiktion nachkommen. 3.2 Vom Programm ausgeschlossen sind: a) Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Berater und Geschäftsführer von GiBSeS und seinen Konzerngesellschaften; b) Parteien in direktem Wettbewerb mit den Produkten; c) Parteien mit Wohnsitz oder Tätigkeit in Jurisdiktionen, die internationalen Sanktionen (EU, UN, OFAC) unterliegen; d) Parteien in Rechtsstreitigkeiten mit GiBSeS oder zuvor aus dem Programm ausgeschlossene; e) Parteien, die KYC/AML-Prüfungen nicht bestehen, soweit anwendbar. 3.3 GiBSeS kann jederzeit Belegunterlagen anfordern und in der Zwischenzeit aufgelaufene Provisionen bis zur Überprüfung aussetzen.
4. Vermittlungsmechanik und Zuordnung
4.1 Eine "Gültige Vermittlung" muss kumulativ ALLE folgenden Bedingungen erfüllen: a) Der Interessent wurde vom Affiliate über den offiziellen GiBSeS-Kanal (Formular, eindeutiger Affiliate-Code oder dedizierte E-Mail) VOR jedem vorherigen Kontakt mit GiBSeS, vor seinem Vorhandensein in den kommerziellen Datenbanken von GiBSeS oder vor seiner Erreichung durch Marketingkampagnen vorgestellt; b) Der Interessent ist noch nicht Kunde, ehemaliger Kunde (innerhalb von 24 Monaten), aktiver Lead oder in der GiBSeS-Pipeline; c) Der Interessent unterzeichnet innerhalb von 90 Tagen nach der Vermittlung einen Vertrag für RADAR oder RADAR + ECHO; d) Der Interessent leistet die erste Zahlung und durchläuft die Widerrufs-/Testphase ohne Kündigung; e) Der Vertrag des Interessenten ist bei jeder monatlichen Provisionsentstehung in gutem Stand. 4.2 Bei doppelten Vermittlungen (derselbe Interessent durch mehrere Affiliate) hat die zeitlich zuerst in den GiBSeS-Systemen registrierte Vermittlung Vorrang; deren Zeitstempel ist ausschließlicher und endgültiger Beweis. 4.3 GiBSeS behält sich das Recht vor, Vermittlungen abzulehnen, die nach eigenem Ermessen als bereits akquiriert, in strategischem Konflikt stehend, zielgruppenfremd, mit irreführenden Methoden erstellt oder nicht konform mit Anti-Spam- oder DSGVO-Vorschriften gelten. Die Ablehnung gewährt keinen Anspruch auf Provisionen oder Entschädigungen. 4.4 Die Zuordnung Gültiger Vermittlungen und die Berechnung von Provisionen ergeben sich ausschließlich aus den Informationssystemen von GiBSeS, die zwischen den Parteien als konventionell ausschließlicher Beweis gelten.
5. Provisionen
5.1 Für jede Gültige Vermittlung verdient der Affiliate eine monatliche Provision von: a) € 8,00 (acht) pro aktivem RADAR-Kunden in gutem Stand; b) € 12,00 (zwölf) pro aktivem RADAR + ECHO-Kunden in gutem Stand. 5.2 Die Provision wird für höchstens 24 (vierundzwanzig) Monate ab dem Aktivierungsdatum des Vertrags des vermittelten Kunden geschuldet und endet automatisch beim ersten Eintreten eines der folgenden Ereignisse: a) Ablauf der 24 Monate; b) Kündigung, Widerruf, Beendigung oder Aussetzung des Kundenvertrags; c) Zahlungsverzug des Kunden über 30 Tage; d) Downgrade auf einen kostenlosen oder ausgesetzten Plan; e) Chargeback, Reklamation oder Rückerstattung des Kunden; f) Programmbeendigung gemäß Art. 13. 5.3 Die Beträge sind brutto vor jeder Steuer, Abgabe, Beitrag oder Einbehaltung. Der Affiliate muss konforme Steuerdokumentation (Rechnung, Quittung oder gleichwertig) gemäß seiner Jurisdiktion ausstellen. Ohne konforme Dokumentation innerhalb von 60 Tagen nach Entstehung verfällt die Provision dauerhaft. 5.4 Die Provisionen sind nicht mit anderen GiBSeS-Werbeprogrammen, Rabatten, Partnerschaften oder Geschäftsvereinbarungen kumulierbar, außer durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung. 5.5 GiBSeS behält sich das Recht vor, die Provisionsbeträge für zukünftige Vermittlungen einseitig mit 30-tägiger Vorankündigung zu ändern. Bereits validierte Vermittlungen behalten die zum Zeitpunkt der Validierung gültigen wirtschaftlichen Bedingungen.
6. Auszahlung der Provisionen
6.1 Aufgelaufene Provisionen werden vierteljährlich nachträglich innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende ausgezahlt, vorbehaltlich: a) Erhalt einer gültigen konformen Steuerdokumentation; b) Erreichen einer Mindestschwelle von € 50,00 an aufgelaufenen Provisionen (andernfalls Übertrag auf das nächste Quartal); c) Abwesenheit von Streitigkeiten, Rechtsstreitigkeiten oder Unregelmäßigkeiten. 6.2 Die Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung oder gleichwertig auf ein auf den Affiliate lautendes Konto. Währungs-, Überweisungs- und Bankgebühren trägt der Affiliate. 6.3 Nicht innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung eingezogene Provisionen sind verjährt und endgültig verfallen. 6.4 Bei Überzahlung kann GiBSeS verrechnen oder unbegrenzt die Rückerstattung verlangen. 6.5 Ermessen bei der Auszahlung. GiBSeS behält sich das Recht vor, nach eigenem und unanfechtbarem Ermessen und nach Einzelfallprüfung die Zahlung einer Provision ganz oder teilweise auszusetzen, aufzuschieben oder zu verweigern, sofern eine oder mehrere der folgenden Umstände vorliegen: (i) Anomalien in Tracking-, Rechnungs- oder Zahlungssystemen; (ii) Verdacht auf Betrug, Kollusion, fiktive oder doppelte Vermittlungen; (iii) laufende oder wahrscheinliche Streitigkeiten mit dem vermittelten Kunden; (iv) mit bereits erworbenen Vermittlungen konkurrierende Vermittlungen; (v) dokumentarische Unregelmäßigkeiten oder nicht konforme Rechnung/Quittung; (vi) auch nur vermeintliche Verletzungen dieser Bedingungen; (vii) jeder andere Umstand, der vernünftigerweise die Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit oder wirtschaftliche Tragfähigkeit der Vermittlung beeinträchtigen kann. Die Aussetzung wird dem Affiliate innerhalb von 30 Tagen ab dem geplanten Auszahlungstermin schriftlich mitgeteilt; der Affiliate kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt schriftliche Stellungnahmen abgeben. Die endgültige Entscheidung von GiBSeS ist unanfechtbar und begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz, Entschädigung, Verzugszinsen, Anwaltskosten oder sonstige Beträge. 6.6 Technische Zahlungsweise. GiBSeS kann Zahlungen durch Generierung von SEPA-Batch-Dateien (Format pain.001 oder gleichwertig) über seinen Bankpartner ausführen, mit gleichzeitiger Gutschrift an mehrere Affiliate in einer einzigen Anweisung. Diese Methode ändert nicht die Rechte und Pflichten der Parteien.
7. Rückforderung und Stornierungen
7.1 GiBSeS kann bereits gezahlte oder aufgelaufene Provisionen vollständig zurückfordern, wenn auch nachträglich: a) Verstöße des Affiliates gegen diese Bedingungen auftreten; b) der vermittelte Kunde Kündigung, Chargeback, Reklamation oder Nichtzahlung ausübt; c) Betrug, Kollusion, Missbrauch oder fiktive Vermittlungen auftauchen; d) der Kundenvertrag aus irgendeinem Grund annulliert wird. 7.2 Die Rückforderung erfolgt auch durch Verrechnung mit zukünftigen Provisionen und, falls unzureichend, durch Rückforderungsanspruch, unbeschadet der Entschädigung für weitere Schäden.
8. Pflichten und Verbote des Affiliates
8.1 Der Affiliate verpflichtet sich: a) fair, transparent und unter Einhaltung des geltenden Rechts (DSGVO Verordnung EU 2016/679, Anti-Spam-Vorschriften, Verbraucherrecht, Werberecht) zu handeln; b) vorab gültige ausdrückliche Einwilligung der Interessenten zur Datenverarbeitung für Vermittlungszwecke einzuholen und Nachweise aufzubewahren; c) die Merkmale, Leistungen und Preise der Produkte genau, nicht irreführend und nicht übertrieben darzustellen und sich an das von GiBSeS bereitgestellte offizielle Material zu halten; d) von jeder Aussage im Namen von GiBSeS abzusehen. 8.2 Dem Affiliate ist ausdrücklich untersagt: a) unerwünschte kommerzielle Mitteilungen (Spam) per E-Mail, SMS, Messaging oder Telefon zu versenden; b) bezahlte Werbekampagnen (Google Ads, Meta Ads usw.) unter Verwendung von GiBSeS-Marken, -Domains, -Schlüsselwörtern oder -Produktnamen ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu schalten; c) Domainnamen, Social-Media-Konten, Profile oder Handles zu registrieren, die "GiBSeS", "RADAR", "ECHO", "MAIKE" oder verwechslungsfähige Varianten enthalten; d) sich selbst zu vermitteln (sich selbst, kontrollierte, kontrollierende oder verbundene Unternehmen, Familie bis zum 4. Grad oder verbundene Parteien zu vermitteln); e) mehrere Konten zu erstellen oder Strohmänner zu verwenden, um Provisionen zu vervielfachen; f) Rabatte, Erstattungen, Boni, Kickbacks oder wirtschaftliche Vorteile an Interessenten zu versprechen (Provisionsaufteilung verboten); g) Brand-Bidding, Cybersquatting, Typosquatting, Cookie Stuffing, Link Farming oder andere irreführende Techniken zu verwenden; h) vertrauliche Informationen, nicht öffentliche Preise, Roadmaps oder vertrauliche GiBSeS-Daten offenzulegen; i) in irgendeiner Weise zu handeln, die das Image, den Ruf oder die geschäftlichen Interessen von GiBSeS schädigen kann. 8.3 Der Verstoß gegen auch nur eines der oben genannten Verbote führt zur sofortigen Beendigung, vollständigen Rückforderung aufgelaufener nicht gezahlter Provisionen und berechtigt GiBSeS, alle direkten und indirekten Schäden zu fordern.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Marken, Logos, Handelsnamen, Produktnamen, grafische Materialien und alle anderen unterscheidungskräftigen Zeichen von GiBSeS sind ausschließliches Eigentum von GiBSeS oder seinen Lizenzgebern. 9.2 Dem Affiliate wird eine begrenzte, nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare, kostenlose und jederzeit widerrufliche Lizenz zur Nutzung der von GiBSeS bereitgestellten offiziellen Materialien ausschließlich für Programmzwecke innerhalb der bereitgestellten Markenrichtlinien gewährt. 9.3 Jede nicht konforme Nutzung, Änderung, Anpassung oder unbefugte Verwertung stellt eine Verletzung des geistigen Eigentums dar und ist zivil- und strafrechtlich verfolgbar.
10. Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)
10.1 GiBSeS verarbeitet die personenbezogenen Daten des Affiliates als Verantwortlicher zu Programmverwaltungszwecken gemäß der auf der Website verfügbaren Datenschutzerklärung. 10.2 Der Affiliate agiert, soweit er personenbezogene Daten von Interessenten zu Vermittlungszwecken verarbeitet, als autonomer Verantwortlicher und trägt ausschließlich die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung. Er stellt GiBSeS von jeglichen Ansprüchen, Sanktionen oder Schadensersatzforderungen Dritter oder Behörden frei. 10.3 Der Affiliate verpflichtet sich, den Interessenten vor der Vermittlung eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen und ausdrückliche dokumentierbare Einwilligung einzuholen.
11. Haftung und Freistellung
11.1 GiBSeS garantiert nicht: Programmkontinuität, Mindestprovisionsniveaus, Konversionszahlen, Vertragsdauer der vermittelten Kunden, Produktleistung. 11.2 Die Haftung von GiBSeS, sofern anerkannt, ist in jedem Fall auf den Betrag der tatsächlich aufgelaufenen und nicht gezahlten Provisionen zum Zeitpunkt des Schadensereignisses beschränkt, unter Ausschluss indirekter, mittelbarer, Gewinnausfall-, entgangener Chance- oder Reputationsschäden. 11.3 Der Affiliate stellt GiBSeS frei von jeglichen Ansprüchen, Forderungen, Sanktionen, Schäden oder Kosten (einschließlich Anwaltskosten) aus: (i) Verletzungen dieser Bedingungen; (ii) rechtswidrigem, unangemessenem oder irreführendem Verhalten; (iii) Verletzungen Rechte Dritter; (iv) Verletzungen von Anti-Spam-, DSGVO- oder Verbraucherrecht; (v) abweichenden Aussagen gegenüber Interessenten.
12. Widerruf durch den Affiliate
12.1 Der Affiliate kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an legal@gibses.com vom Programm zurücktreten. Der Rücktritt stoppt die Entstehung neuer Provisionen; bereits aufgelaufene validierte Provisionen werden zu den ordentlichen Bedingungen gezahlt, vorbehaltlich Art. 7 und 8.
13. Aussetzung, Ausschluss und Programmbeendigung
13.1 GiBSeS kann den Affiliate jederzeit, sofort und ohne Vorankündigung im Falle einer Verletzung der Bedingungen, schädlichen Verhaltens oder Betrugsverdachts aussetzen oder ausschließen. Die Aussetzung blockiert aufgelaufene Provisionen bis zur Überprüfung; der Ausschluss führt zum dauerhaften Verlust nicht gezahlter Provisionen. 13.2 GiBSeS behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit mit 30-tägiger Vorankündigung per E-Mail oder Website-Veröffentlichung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Vor Beendigung aufgelaufene und validierte Provisionen bleiben unter den ordentlichen Bedingungen geschuldet, mit Ausnahme von Verfallsgründen. 13.3 Die Programmbeendigung gewährt keinen Anspruch auf Entschädigungen, Vertragsende-Entschädigung, Entschädigung für Kunden- oder Chancenverlust, Freistellung oder Aufrechnung jeglicher Art.
14. Änderungen der Bedingungen
14.1 GiBSeS behält sich das Recht vor, die Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website oder E-Mail-Mitteilung in Kraft, sofern der Affiliate nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung widerruft. Die fortgesetzte Vermittlungstätigkeit gilt als stillschweigende Annahme der Änderungen.
15. Abtretungsverbot
15.1 Der Affiliate darf weder Positionen, Rechte noch Forderungen aus dem Programm — entgeltlich oder unentgeltlich — abtreten, übertragen, einbringen oder verpfänden, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von GiBSeS. Unbefugte Abtretungen sind nichtig und nicht durchsetzbar.
16. Mitteilungen
16.1 Alle Mitteilungen erfolgen wirksam per E-Mail an die beim Beitritt angegebenen Adressen. Es obliegt dem Affiliate, die Kontaktdaten aktuell zu halten.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Estland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. 17.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Bedingungen ist ausschließlich das Gericht in Tallinn (Estland) zuständig, unter ausdrücklichem Verzicht auf alternative oder konkurrierende Gerichtsstände. 17.3 Für Affiliate, die nach geltendem Recht als Verbraucher gelten, bleibt die zwingende Zuständigkeit am Wohnsitz des Verbrauchers bestehen, soweit von ordre-public-Vorschriften vorgeschrieben.
18. Salvatorische Klausel
18.1 Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Wirkungslosigkeit einer oder mehrerer Klauseln führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten Bedingungen, die für die verbleibenden Klauseln in Kraft bleiben. Die Parteien verpflichten sich, ungültige Klauseln in gutem Glauben durch andere mit analoger wirtschaftlicher Wirkung zu ersetzen.
19. Spezielle Genehmigung (italienisches ZGB Art. 1341)
19.1 Der Affiliate erklärt, gelesen, verstanden und ausdrücklich genehmigt zu haben — auch im Sinne und für die Zwecke der Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs und entsprechender Vorschriften — die folgenden Klauseln: Art. 1.3 (unanfechtbare Annahme), Art. 2 (rechtliche Natur), Art. 4.2 und 4.3 (Zuordnung und Ablehnung von Vermittlungen), Art. 4.4 (ausschließlicher Beweis der GiBSeS-Systeme), Art. 5.5 (einseitige Provisionsänderung), Art. 6.5 (Ermessen bei der Auszahlung), Art. 7 (Rückforderung), Art. 8 (Verbote und Beendigung), Art. 11 (Haftungsbeschränkung und Freistellung), Art. 13 (Aussetzung, Ausschluss, Beendigung), Art. 14 (einseitige Änderungen), Art. 15 (Abtretungsverbot), Art. 17 (anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand).
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